AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05. Juni 2018

Art der Aktivität:

Touren:
Touren, die im öffentlichen Raum (auf der Straße) stattfinden. Diese Touren werden zu Fuß begangen und besuchen in der Regel keine Sozialeinrichtung. Besuche einer Sozialeinrichtung erfolgen auf Anfrage unter Voranmeldung.

Präsentationen:
Die Präsentationen finden in der Schulklasse oder in einem vorreservierten Raum statt.

Kochen in einer Sozialeinrichtung:
Inkludieren Hausführung durch eine Wiener Sozialeinrichtung, Einkauf und Transport der Lebensmittel, Kochanleitung durch unseren Guide sowie Schürzen für den Zeitraum der Veranstaltung.

Buchungsart:

Gruppenbuchungen:
Eine Person bucht und bezahlt für eine Gruppe. Bei dieser Buchung ist die buchende Person Vertragspartner und Kunde. Die Tourteilnehmer_innen formen die Gruppe des Kunden.

Zubuchertouren (Einzelplätze):
Touren, die platzweise / individuell gebucht werden können – somit keine Gruppenbuchung. Buchende Person ist hier Kunde und eventuell auch Teilnehmer_in.

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Kunden bekannt gegebenen AGB. Unsere Kunden stimmen zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Guides von SHADES TOURS e.U. sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von SHADES TOURS e.U. hinausgehen oder im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung von SHADES TOURS e.U. stehen.

  1. Die Buchung einer Tour erfolgt durch die (vollständige) Bezahlung derselben, spätestens jedoch 2 Wochen vor dem bestätigten Termin.
  2. Nach Buchung einer Tour bekommt der/die Auftraggeber_in (im Nachfolgenden Kunde genannt) eine Buchungs- und somit Bezahlbestätigung. Die Buchung ist somit eine verbindliche Vertragserklärung. Der Vertrag kommt mit Einlangen der Buchung zustande.
  3. Für die Buchung von individuell gestalteten Sondergruppentouren gelten die gleichen Bezahlbestimmungen wie bei den angekündigten Touren: die Buchung der Tour findet mit der (vollständigen) Bezahlung statt.
  4. Nur in Ausnahmefällen kann eine Bezahlung (nach Absprache  mit SHADES TOURS e.U.) nach der Aktivität erfolgen. Hierbei gilt jedoch die schriftliche Buchung der Aktivität (mit der jeweiligen Teilnehmeranzahl) als verbindliche Vertragserklärung.
  1. Bei Touren, die über den Onlineshop gebucht werden, erfolgt die Zahlung der Tour online per Kreditkarte, per Lastschriftverfahren oder per EPS-Sofortüberweisung. Eine Barzahlung vor Ort ist aufgrund der Registrierkassenpflicht nicht möglich. Eine Gruppenbuchung wird über Rechnung abgewickelt, die mit Überweisung bezahlt werden kann. Die Zahlungsfrist beträgt zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
  2. Wenn eine oder mehrere Buchungen unbezahlt von Ihrem Finanzinstitut zurückgekommen sind, behält sich SHADES TOURS e.U. das Recht vor, jede geschäftliche Vereinbarung aufzulösen. Alle Kunden- und Bankdaten werden streng vertraulich behandelt und nur auf Anfrage Ihres Finanzinstituts – in Verbindung mit der Forderung einer vorgeblich inkorrekten oder falschen Abbuchung (z. B. Rücklastschrift) – offen gelegt.
  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von SHADES TOURS e.U. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SHADES TOURS e.U.
  2. Sollte der Besuch einer Sozialeinrichtung akut unzumutbar sein (z.B. momentaner Polizeieinsatz, Schlägerei,…), so wird der Besuch der Einrichtung nicht stattfinden – es findet hierfür keine Rückerstattung des geleisteten Tourpreises statt. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch SHADES TOURS e.U. zu vertreten, so ergibt sich das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
  3. Die gebuchten Aktivitäten finden bei jedem Wetter statt und werden dementsprechend angepasst. Beispiel: Bei absolutem Schlechtwetter und Einverständnis der Teilnehmer_innen kann die Tour in einem Lokal (in Form eines Vortrages bzw. Fragen und Antworten) fortgesetzt werden.
  1. SHADES TOURS e.U. haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
  2. SHADES TOURS e.U. haftet nicht für Leistungen Dritter (z. B. öffentliche Verkehrsmittel, Sozialeinrichtungen usw.).
  3. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind, außer bei Personenschäden, ausgeschlossen.
  4. Die Touren können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer_innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin.

Touren:

  1. Gruppentouren: Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung der Tourteilnehmer_innen. Bei Verspätung der gesamten Gruppe hält der/die Guide eine Wartezeit von 20 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Tour als ausgefallen, wenn kein/e Teilnehmer_in erscheint, und begründet somit den Anspruch auf den Vertragsgesamtpreis. Sollte nur ein_e Teilnehmer_in pünktlich erscheinen, so findet die Tour statt. Nachzügler können problemlos dazu kommen. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt.
  2. Zubuchertouren – Bei Verspätungen einzelner Teilnehmer_innen hält der/die Guide eine Wartezeit von 5 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Uhrzeit bzw. Verspätung von mehr als 5 Minuten besteht kein Anspruch auf eine alternative Leistung. Der/die verspätete Teilnehmer_in kann jedoch problemlos an der bereits gestarteten Tour teilnehmen.
  1. Da es sich prinzipiell um eine Freizeitdienstleistung im Sinne des §18 Abs.1 Z.10 FAGG handelt, steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit unter Zahlung der nachfolgenden Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SHADES TOURS e.U., welche innerhalb von 1 Werktag bestätigt wird.
    1. Diese Stornogebühr beträgt bei den Gruppentouren: Bei Absage der kompletten Tour bis zum 15. Tag vor der Tour 0%, ab dem 14. Tag vor der Tour oder bei Nichterscheinen: 100 % des Vertragsgesamtpreises.
    2. Diese Stornogebühr beträgt bei Zubuchertouren / Einzelplätzen: Hier werden die Kosten nicht in Geld zurückerstattet. Bei Stornierung bis zu 4 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn wird dem Kunden die Umbuchungsmöglichkeit bzw. ein Gutschein (in Form eines Gutscheincodes) zur Verfügung gestellt, mit welchem er seine Leistung zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann. Danach oder bei No-Show beträgt die Stornogebühr 100 % des Vertragsgesamtpreises. Das Ticket verliert somit seine Gültigkeit. Jedoch kann der Kunde vor der Tour problemlos sein Ticket an Dritte weiterveschenken oder verkaufen. Dieser Dritte übernimmt dann die Teilnahme im Namen des Kundens.
  3. Gruppenbuchungen: Die Teilnehmerzahl kann bis zur Zahlungsfrist (2 Wochen vor der Veranstaltung) geändert werden. Nach Eingang der Zahlung können einzelne Teilnehmer_innen nicht mehr storniert werden. 
  4. Die Aktivitäten finden bei jedem Wetter statt. Somit gelten Wetterkonditionen nicht als Stornierungsgrund.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SHADES TOURS e. U. kommt Österreichisches Recht zur Anwendung.